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   OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03   

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https://dejure.org/2004,4991
OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03 (https://dejure.org/2004,4991)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.10.2004 - 20 W 133/03 (https://dejure.org/2004,4991)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 20 W 133/03 (https://dejure.org/2004,4991)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 25 Abs 5 WoEigG, § 26 WoEigG
    Wohnungseigentum: Bestellung des Verwalters; Unwirksamkeit des Bestellungsbeschlusses aus wichtigem Grund; Ungeeignetheit wegen verspäteter Vorlage des Wirtschaftsplanes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Beschlusses über die Wahl eines Verwalters durch eine Wohnungseigentümerversammlung; Auswirkungen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit für die Wirksamkeit des Beschlusses ; Vorliegen oder Nichtvorliegen eines wichtigen Grundes ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Bestellung des Verwalters; Unwirksamkeit des Bestellungsbeschlusses aus wichtigem Grund; Ungeeignetheit wegen verspäteter Vorlage des Wirtschaftsplanes)

  • Judicialis

    WEG § 25 V; ; WEG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25 Abs. 5; WEG § 26
    Stimmrecht von Wohnungseigentümern bei persönlicher oder wirtschaftlicher Verbundenheit - Wichtiger Grund füf die Erklärung der Unwirksamkeit einer Verwalterbestellung - Interessenkollision eines Bauträgers

  • rechtsportal.de

    WEG § 25 Abs. 5; WEG § 26
    Zur Bestellung eines Bauträger-Verwalters und zu dessen Tätigkeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wichtiger Grund bei Unwirksamkeit der Verwalterbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unwirksamkeit eines Beschlusses über die Bestellung eines Verwalters; Vorliegen eines konkreten Interessenkonfliktes und Pflichtverletzung; Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung; Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2005, 378
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Köln NZM 1999, 128; Senat, Beschluss vom 07.04.2003 -20 W 209/2001-; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 26 Rdnr. 166; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 26 WEG, Rdnr. 160).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Köln NZM 1999, 128; Senat, Beschluss vom 07.04.2003 -20 W 209/2001-; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 26 Rdnr. 166; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 26 WEG, Rdnr. 160).
  • OLG Köln, 08.11.1996 - 16 Wx 215/96

    Zugangsregelung zum Gemeinschaftseigentum; Errichtung von Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03
    Deshalb müssen zu der sich aus der Bestellung des Bauträger-Verwalters zwangsläufig ergebenden allgemeinen Gefahr von Interessenkollision noch weitere Umstände hinzutreten, um ihre Wiederbestellung als nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechend anzusehen (OLG Köln WuM 1997, 696; OLG Hamm 08.04.2004 -15 W 17/04-), wie etwa einzelne Pflichtverstöße oder ein konkreter Interessenkonflikt.
  • OLG Hamm, 08.04.2004 - 15 W 17/04

    Abberufung des bauträgeridentischen WEG-Verwalters aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03
    Deshalb müssen zu der sich aus der Bestellung des Bauträger-Verwalters zwangsläufig ergebenden allgemeinen Gefahr von Interessenkollision noch weitere Umstände hinzutreten, um ihre Wiederbestellung als nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechend anzusehen (OLG Köln WuM 1997, 696; OLG Hamm 08.04.2004 -15 W 17/04-), wie etwa einzelne Pflichtverstöße oder ein konkreter Interessenkonflikt.
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1998 - 3 Wx 366/98

    Voraussetzungen für den Stimmrechtsausschluß des WEG -Verwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03
    Die zur Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verbundenheit von den Antragsteller vorgetragenen Tatsachen reichen auch nicht aus, eine so starke wirtschaftliche Verflechtung anzunehmen, dass man die betroffenen Wohnungseigentümer von ihren Interessen her als Einheit mit der weiteren Beteiligten betrachten könnte (vgl. Senat OLGZ 1983, 175; BayObLG WE 1992, 27; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 285).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01

    Wohnungseigentum: Formalien der Jahresabrechnung; Verwalterentlastung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Köln NZM 1999, 128; Senat, Beschluss vom 07.04.2003 -20 W 209/2001-; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 26 Rdnr. 166; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 26 WEG, Rdnr. 160).
  • BayObLG, 20.10.2000 - 2Z BR 77/00

    Gründe gegen die Wiederbestellung eines Hausverwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03
    Dabei können als derartige Umstände nur Tatsachen berücksichtigt werden, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits vorgelegen haben bzw. bekannt waren (BayObLG NZM 2001, 104, 105; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 26 Rdnr. 16; Elzer ZMR 2001, 418, 424).
  • OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 8/98

    Wiederwahl des Verwalters trotz Abrechnungsfehler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Köln NZM 1999, 128; Senat, Beschluss vom 07.04.2003 -20 W 209/2001-; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 26 Rdnr. 166; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 26 WEG, Rdnr. 160).
  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 97/99

    Vorzeitige Abberufung des Hausverwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Köln NZM 1999, 128; Senat, Beschluss vom 07.04.2003 -20 W 209/2001-; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 26 Rdnr. 166; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 26 WEG, Rdnr. 160).
  • OLG Frankfurt, 28.02.1983 - 20 W 8/83

    Möglichkeit der Abstimmung eines Teileigentümers über die Jahresabrechnung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03
    Die zur Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verbundenheit von den Antragsteller vorgetragenen Tatsachen reichen auch nicht aus, eine so starke wirtschaftliche Verflechtung anzunehmen, dass man die betroffenen Wohnungseigentümer von ihren Interessen her als Einheit mit der weiteren Beteiligten betrachten könnte (vgl. Senat OLGZ 1983, 175; BayObLG WE 1992, 27; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 285).
  • BayObLG, 22.11.1990 - BReg. 2 Z 103/90
  • OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05

    Wohnungseigentümerversammlung: Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufnahme

    Über die hiergegen von den Antragstellern zu 1) und 2) eingelegte sofortige weitere Beschwerde wurde vom OLG Frankfurt (20 W 133/03) im Laufe des nunmehr in Rede stehenden Beschwerdeverfahrens durch Beschluss vom 13.10.2004 entschieden und die sofortige weitere Beschwerde zurückgewiesen.

    Mit den die weitere Beteiligte nach der Erstellung dieses Gutachtens im Mai 2000 treffenden Pflichten hat sich der Senat bereits in seinem Beschluss vom 13.10.2004 in dem Verfahren 20 W 133/03 auseinandergesetzt und dazu ausgeführt:.

  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 138/16

    Wohnungseigentum: Stimmberechtigung eines Wohnungseigentümers für die

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Auslegung der entsprechenden Regelung in § 47 Abs. 4 Satz 2 GmbHG (Urteil vom 10. Februar 1977 - II ZR 81/76, BGHZ 68, 107, 109 f.; ebenso für die Erbengemeinschaft BGH, Urteil vom 29. März 1971 - III ZR 255/68, BGHZ 56, 47, 53 f.) wird vielmehr gefordert, dass der stimmberechtigte Wohnungseigentümer mit dem Dritten wirtschaftlich so eng verbunden ist, dass sein persönliches Interesse mit dem des Dritten "völlig gleichgesetzt" werden kann (BayObLG, WE 1990, 69; OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1983, 175 f.; OLGR 2005, 378, 379; KG, NJW-RR 1986, 642 f.; OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 60; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, 3. Aufl., § 25 WEG Rn. 12; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 25 Rn. 36; BeckOGK/Hermann, Stand: 1.11.2016, § 25 WEG Rn. 55; Jennißen/Schultzky, WEG, 5. Aufl., § 25 Rn. 125; Hügel/Elzer, WEG, § 25 Rn. 63; MüKoBGB/Engelhardt, 7. Aufl., § 25 WEG Rn. 41; Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 4. Aufl., § 25 Rn. 23).
  • LG Düsseldorf, 18.10.2013 - 25 S 7/13

    Verwalter muss kompetent und neutral sein!

    Dabei können als derartige Umstände nur Tatsachen berücksichtigt werden, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits vorgelegen haben bzw. bekannt waren (BayObLG, NZM 2001, 104, 105; Oberlandesgericht Frankfurt OLGR Frankfurt 2005, 378; Elzer ZMR 2001, 418, 424).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2007 - 20 W 409/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines

    Das Gericht wird deshalb ohne zwingende Notwendigkeit nicht in die Mehrheitsentscheidung der Wohnungseigentümergemeinschaft eingreifen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt OLGR 2005, 378; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 26 Rz. 16; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 26 Rz. 40; Staudinger/Bub, a.a.O., § 26 WEG Rz. 160, jeweils m. w. N.).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Die Rechtsprechung (OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2006, 136) stellt allerdings bei der Anfechtung des Bestellungsbeschlusses höhere Anforderungen an das Vorliegen des wichtigen Grundes als bei der Anfechtung der Abberufung (OLG Düsseldorf ZMR 2006, 144, da ohne zwingende Notwendigkeit nicht in die Mehrheitsentscheidung eingegriffen werden soll (OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2005, 378).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 3 Wx 123/05

    Eigentümerbeschluss über die Wiederwahl eines Verwalters bei gravierenden vom

    Dabei können als derartige Umstände nur Tatsachen berücksichtigt werden, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits vorgelegen haben bzw. bekannt waren (OLG Frankfurt - 20 W 133/03 - v. 13.10.2004; BayObLG NZM 2001, 104, 105).
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